Das Brandenburger Kabinett hat mit einer weiteren Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsordnung auf die vorherrschende Omikron-Variante reagiert.
Die geänderte Verordnung tritt bereits ab 23. Februar 2022 in Kraft und gilt bis zum 19. März 2022.
Für einen Museumsbesuch ist wichtig:
Hier gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
Eine weitere Zugangsbeschränkung (2G oder 3G) besteht damit nicht mehr.
Wir bitten um Beachtung und freuen uns auf Ihren Besuch!